Gewerbe zu Wohnen: 30.000 € für den Zabergäu

Seit dem 1. Juli 2026 fördert der Bund die Umwandlung leerstehender Gewerbeflächen in Wohnraum mit bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit – und das gilt auch für Eigentümer in Güglingen, Brackenheim und dem gesamten Zabergäu. Als Maklerin vor Ort sage ich Ihnen klar: Wer hier ein leerstehendes Ladenlokal oder Büro besitzt, sollte dieses Fenster jetzt nutzen – denn das Programm läuft nur bis Ende 2026.

Was steckt hinter dem KfW-Programm 266 – und was bringt es Eigentümern im Zabergäu?

Das neue KfW-Förderprogramm 266 „Gewerbe zu Wohnen" ist anders als die meisten Bauförderungen: kein Kredit, kein Tilgungszuschuss, sondern ein direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je entstehender Wohneinheit. Das ist für viele Eigentümer im Zabergäu – ob in Güglingen, Brackenheim oder den umliegenden Gemeinden – eine echte Chance. Der Zuschuss beträgt maximal 30.000 Euro pro Einheit, allerdings nur bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, die ihrerseits auf 100.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt sind. Insgesamt sind bis zu 300.000 Euro pro Unternehmen möglich. Wer also beispielsweise ein leerstehendes Ladenlokal in der Güglinger Innenstadt besitzt und daraus zwei Wohnungen macht, kann potenziell bis zu 60.000 Euro an nicht rückzahlbaren Zuschüssen erhalten. Das neue Förderprogramm schafft Anreize, bestehende Gebäude sinnvoll umzunutzen, statt neu zu bauen – damit werden nicht nur Wohnraum und Klimaschutz gestärkt, sondern auch wichtige Impulse für lebendige Ortskerne im ländlichen Raum gesetzt. Genau das beschreibt die Lage im Zabergäu treffend: Strukturwandel im Einzelhandel trifft auf echten Wohnraumbedarf.

Wer darf den Antrag stellen – und was muss man in Güglingen und Brackenheim beachten?

Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Projektentwickler und Eigentümer von Bestandsimmobilien. Gefördert wird die Umnutzung beheizter Nichtwohngebäude oder Gebäudeteile, sofern mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Das klingt einfach – ist es in der Praxis aber nicht immer. Wer in Brackenheim ein ehemaliges Büro oder in Güglingen eine alte Arztpraxis umwidmen möchte, muss folgende Punkte im Blick haben: Voraussetzung ist, dass die Umbauprojekte den energetischen Standard EH 85 EE erfüllen. Das bedeutet: Vor dem Antrag brauchen Sie zwingend einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Privatpersonen stellen den Antrag selbst und direkt bei der KfW. Stellen Sie Ihren Antrag unbedingt, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Die Antragstellung erfolgt über die KfW und muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Ein häufiger Fehler: Eigentümer beauftragen Handwerker, bevor die Förderzusage da ist – und verlieren damit den Anspruch. Das darf Ihnen nicht passieren. Außerdem gilt: Sie sollten das geplante Vorhaben frühzeitig mit dem Bauamt abstimmen, denn Umbauvorhaben benötigen in der Regel eine Baugenehmigung. Im Landkreis Heilbronn kann das einige Wochen dauern – planen Sie das ein.

Warum ist dieses Programm gerade für den ländlichen Zabergäu so relevant?

Die Leerstandsquote in den relevanten deutschen Büromärkten ist von rund zwei Prozent im Jahr 2019 auf 5,6 Prozent (elf Millionen Quadratmeter) im Jahr 2024 gestiegen. Was in den Großstädten gilt, spiegelt sich im Kleinen auch im Zabergäu wider: Die Durchfahrtsstraßen von Güglingen und Brackenheim kennen wir alle – leere Schaufenster, ehemalige Büros über Ladenlokalen, ungenutzte Hinterhofgebäude. Der Bund reagiert damit auf aktuelle Herausforderungen wie zunehmenden Leerstand im Gewerbebereich und gleichzeitig steigenden Wohnraumbedarf – auch und gerade in ländlichen Regionen. Gleichzeitig gilt: Der wesentliche Unterschied zu anderen KfW-Programmen ist, dass es ein Zuschuss und kein Kredit ist. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, fallen keine Zinsen an, und die Förderung mindert nicht automatisch die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Das macht das Programm auch für private Eigentümer attraktiv, die kein weiteres Darlehen aufnehmen möchten. Und noch ein wichtiger Hinweis: Das neue Programm „Gewerbe zu Wohnen" ist kombinierbar mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wer geschickt kombiniert, kann seine Förderquote noch weiter steigern.

Fazit

Das KfW-Programm 266 „Gewerbe zu Wohnen" ist eines der interessantesten Förderinstrumente, die ich in meiner Zeit als Maklerin im Zabergäu gesehen habe. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2026. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen, aber nicht garantiert. Wer in Güglingen, Brackenheim oder dem Zabergäu eine leerstehende Gewerbefläche besitzt und über eine Umnutzung nachdenkt, sollte jetzt handeln – nicht im Herbst. Ich helfe Ihnen gerne dabei, die Immobilie zu bewerten, das Potenzial zu prüfen und die richtigen Fachleute zu vermitteln. Sprechen Sie mich an: immozwerg.com oder 0173 8660756.

Gilt das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen" auch für Eigentümer in Güglingen und Brackenheim?

Ja, ausdrücklich. Das KfW-Programm 266 ist ein bundesweites Förderprogramm und gilt damit auch für Eigentümer im Zabergäu, in Güglingen, Brackenheim und im gesamten Landkreis Heilbronn. Antragsberechtigt sind Privatpersonen ebenso wie Unternehmen.

Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?

Nein. Der Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit ist nicht rückzahlbar. Es handelt sich um echtes Fördergeld des Bundes, das nach erfolgreichem Abschluss des Umbaus ausgezahlt wird – keine Zinsen, keine Kreditverpflichtung.

Was passiert, wenn ich mit dem Umbau anfange, bevor der Antrag bewilligt ist?

Dann verlieren Sie den Förderanspruch. Der Antrag muss zwingend vor Baubeginn bei der KfW gestellt und die Förderzusage abgewartet werden. Erst danach dürfen verbindliche Aufträge an Handwerker vergeben werden. Das ist eine der häufigsten und teuersten Fallen bei diesem Programm.


Quellen

  1. KfW, Pressemitteilung, 30. Juni 2026. KfW: Bundesbauministerium und KfW starten Zuschussförderung „Gewerbe zu Wohnen"
  2. Bundesregierung, FAQ, 7. April 2026. Bundesregierung: FAQ – Aus Gewerbe wird Wohnraum
  3. Haufe Immobilien, 30. Juni 2026. Haufe: Förderung ab Juli für Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen
  4. Stadt Heilbronn, Wohnraumförderung (Stand 2022/laufend). heilbronn.de: Wohnraumförderung