Nr. 1 in der Region – was bedeutet das wirklich?

Jeder zweite Immobilienmakler in Heilbronn und im Zabergäu nennt sich „Nr. 1 in der Region" – auf Flyern, Websites, Parkbänken. Das Problem: Wenn alle Nr. 1 sind, ist es schlicht niemand. Wir räumen mit dem schönsten Stück Makler-Bullshit in der Branche auf – und erklären, woran man echte Kompetenz tatsächlich erkennt.

Warum glauben Makler, dass sie die Nr. 1 sind – und darf man das einfach so behaupten?

Kurze Antwort: Nein, man darf es nicht einfach so. Lange Antwort: Es tun trotzdem gefühlt alle. Spitzenstellungswerbung behauptet, dass ein Unternehmen die Nummer eins in einem bestimmten Bereich sei – solche Aussagen beinhalten häufig Superlative wie „bester", „führend", „marktführend" oder „Nummer 1". Das klingt erst mal nach solidem Marketing. Ist es aber nicht. Die Aussage muss sich auf objektive Kriterien stützen, Marktführerschaft muss anhand von Zahlen oder Studien belegbar sein – und die Behauptung darf nicht auf subjektiven Einschätzungen beruhen. Kurzum: Wer „Nr. 1 in Heilbronn" auf seinen Briefbogen druckt, ohne das belegen zu können, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. In der Praxis begegnen Juristen immer wieder dieselben Muster: Spitzenstellungs- und Alleinstellungsbehauptungen – „Marktführer", „die Nr. 1", „der Günstigste" – ohne dass dies belegbar zutrifft. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nennt das freundlicherweise „irreführende Werbung" – und die Werbung „Deutschlands Nummer 1" wurde schon gerichtlich als irreführende Alleinstellungsbehauptung gewertet, da das Unternehmen nicht Marktführer war (OLG Hamburg, Beschluss vom 28.08.2020). Für den Immobilienmarkt gilt das genauso. Wer behauptet, der Beste zu sein, muss das auch beweisen können – mit echten Zahlen, nicht mit dem Bauchgefühl der eigenen Marketingabteilung.

Was sagt die Realität in Heilbronn und im Zabergäu?

Im Landkreis Heilbronn, im Zabergäu, in Güglingen und Brackenheim tummeln sich Makler wie Maulwürfe auf einer frisch gemähten Wiese. Jeder hat ein Schild, jeder hat eine Website, und gefühlt jeder hat eine Urkunde, die ihn zur „Nr. 1 der Region" kürt – ausgestellt von wem auch immer. Nur: Wo ist die unabhängige Messung? Welches transparente Ranking hat stattgefunden? Die ehrliche Antwort lautet: Es gibt sie für diesen Markt nicht. Wenn ein Immobilienmakler Werbung schalten möchte, muss er wichtige Gesetze beachten – sonst drohen Abmahnung und Bußgeld; dazu gehört insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Was es im Zabergäu stattdessen gibt, sind Makler, die ihre Selbstbezeichnung frei aus dem Werbebaukasten ziehen: „Nr. 1 in Brackenheim", „Marktführer im Zabergäu", „Ihr regionaler Spitzenreiter seit 1987". Das Entscheidende fehlt dabei immer: die Grundlage. Nr. 1 gemessen an was? An verkauften Objekten? An der Kundenzufriedenheit? An der Anzahl der Prospekte, die im Briefkasten landen? Oder einfach daran, dass man als Erster auf die Idee kam, es auf die Firmenwebsite zu schreiben? Für Eigentümer in Güglingen, die ihr Haus verkaufen möchten, ist diese Worthülse schlicht nutzlos. Was zählt, ist nicht der Titel auf dem Briefbogen – sondern wie viele Objekte in Ihrer Preisklasse tatsächlich verkauft wurden, wie schnell, zu welchem Preis, und ob der Makler die Mikrolage zwischen Güglingen, Brackenheim und dem übrigen Zabergäu wirklich kennt. Ein Makler, der Ihnen kein einziges konkretes Verkaufsergebnis aus Ihrer Region nennen kann, ist – aller Werbung zum Trotz – nicht Ihre Nr. 1.

Fazit

„Nr. 1 in der Region" ist die Fußmatte unter den Werbeversprechen: Jeder tritt drauf, niemand schaut hin. Wer einen Makler für seinen Hausverkauf in Güglingen, Brackenheim oder dem Zabergäu sucht, sollte statt auf Selbstlob auf echte Referenzen, nachvollziehbare Verkaufsergebnisse und lokale Marktkenntnisse achten. Als Immozwerg bin ich Andrea Heinz – klein, regional, direkt und ohne Schaumschlägerei. Ich sage Ihnen, was Ihr Haus wert ist und was ich für Sie tun kann. Versprochen ohne Urkunde. Sprechen Sie mich gerne an: immozwerg.com oder 0173 8660756.

Wie erkenne ich, ob ein Makler wirklich der Beste in meiner Region ist?

Fragen Sie konkret nach: Wie viele Objekte wurden in den letzten 12 Monaten in Ihrer Gemeinde verkauft? Zu welchem Preis im Verhältnis zum Angebotspreis? Wie lange standen die Objekte auf dem Markt? Ein seriöser Makler beantwortet diese Fragen mit Zahlen – kein seriöser Makler beantwortet sie mit einem Hochglanzprospekt und dem Hinweis auf seine selbst verliehene Nr.-1-Urkunde.

Darf ein Makler sich wirklich einfach „Nr. 1 in der Region" nennen?

Rechtlich nein – zumindest nicht ohne Belege. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet Spitzenstellungsbehauptungen, die nicht durch objektiv nachprüfbare Kriterien belegt werden können. In der Praxis wird dies im lokalen Maklermarkt selten konsequent verfolgt – weshalb die Behauptung weiterhin munter kursiert. Als Verbraucher dürfen Sie aber gerne nachfragen: Wo ist der Beleg?

Worauf sollte ich beim Maklervergleich in Heilbronn und im Zabergäu wirklich achten?

Entscheidend sind: lokale Marktkenntnis (kennt der Makler Güglingen, Brackenheim, Zabergäu wirklich?), nachweisbare Verkaufsergebnisse, transparent kommunizierte Provision, echte Kundenbewertungen auf unabhängigen Plattformen sowie ein persönliches Erstgespräch ohne Verkaufsdruck. Wer Ihnen beim ersten Telefonat schon erklärt, dass er die „Nr. 1" ist, hat möglicherweise gerade keine anderen Argumente. Für eine erste Orientierung: realistischen Marktwert statt Maklerbehauptungen prüfen.


Quellen

  1. Ratgeberrecht.eu: Alleinstellungswerbung und Spitzenstellungswerbung – Irreführende Werbung? Link
  2. LHR Rechtsanwälte: Irreführende Werbung – Spitzenstellungsbehauptungen im Wettbewerbsrecht. Link
  3. Immowelt Ratgeber: Werbung für Makler – Kundenakquise effektiv und sicher gestalten. Link
  4. IHK Region Stuttgart: Irreführende Werbung – Spitzenstellungswerbung und ihre Grenzen. Link